Bewerbung für die Fachoberschule
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen per Post an
BSZ für Technik "Gustav Anton Zeuner"
Fachoberschule
Postfach 160203
01288 Dresden
bzw. persönlich im Zimmer 10 des BSZ für Technik bis zum 31.03. des Kalenderjahres ein:
Bewerbungsunterlagen:
- formloses Bewerbungsanschreiben
- tabellarischer Lebenslauf (mit Unterschrift)
- 2 Lichtbilder (Bitte mit Namen u. Geburtsdatum beschriften!)
- folgende Anmeldeformulare:
- für Bewerber ohne Berufsausbildung:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten/Notfalladresse
Download Einverständniserklärung - Anmeldeformular 11/12 (vollständig ausgefüllt)
Download Anmeldeformular - Fachoberschule für Technik in gedehnter Form (Der Bewerbung muss eine sportfachliche Empfehlung des Olympiastützpunktes Chemnitz/Dresden beigefügt werden!)
Download Anmeldeformular FOS für Technik
Download Anmeldeformular FOS für Gesundheit und Soziales
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten/Notfalladresse
- für Bewerber mit Berufsausbildung:
- Anmeldeformular 12 L (vollständig ausgefüllt)
Download Anmeldeformular
- Anmeldeformular 12 L (vollständig ausgefüllt)
- für Bewerber ohne Berufsausbildung:
- beglaubigte Zeugniskopien der letzten Zeugnisse:
- für Bewerber ohne Berufsausbildung:
- Halbjahreszeugnis der 10. Klasse
Bei Einreichung von Halbjahreszeugnissen sind die entsprechenden Abschlusszeugnisse nachzureichen!
- Halbjahreszeugnis der 10. Klasse
- für Bewerber mit Berufsausbildung:
- Abschlusszeugnis der 10. Klasse
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Facharbeiterzeugnis bzw. Gesellenbrief
- für Bewerber ohne Berufsausbildung:
Umsetzung des Masernschutzgesetzes (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Nach Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 01.03.2020 sind u. a. alle Schülerinnen und Schüler, die nach 1970 geboren sind, verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis über
- eine Masernschutzimpfung,
- Masernimmunität oder
- Kontraindikation (Vorliegen medizinischer Gründe, die gegen eine Impfung sprechen)
bei Anmeldung in der Berufsschule der Schulleitung vorzulegen.
Formular Prüfnachweis Masernschutzgesetz
Den Nachweis (Impfausweis bzw. Bescheinigung und vollständig ausgefülltes Formular) müssen die Schüler zur Aufnahmeveranstaltung bzw. am ersten Unterrichtstag (gilt nur für Schüler mit verspätetem Beginn) vorlegen. Wird ein dementsprechender Nachweis nicht vorgelegt, erfolgt umgehend eine schriftliche Information an das zuständige Gesundheitsamt.
Beachten Sie bitte auch die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen!
Anmeldung für die Berufsschule
Die Anmeldung für die Berufsschule sollte möglichst frühzeitig über den Ausbildungsbetrieb erfolgen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen per Post an
Berufliches Schulzentrum für Technik
"Gustav Anton Zeuner"
Postfach 160203
01288 Dresden
oder persönlich im Schülersekretariat Zimmer 10 ein:
Anmeldeunterlagen:
- Anmeldeformular (Bitte vollständig ausgefüllt mit Unterschrift des Betriebes und evtl. Blockwunsch abgeben.)
- 1 Lichtbild (Bitte mit Namen und Geburtsdatum beschriften)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten/Notfalladresse
Download Einverständniserklärung
Für Auszubildende mit Wohnort außerhalb von Dresden* ist nachfolgender Antrag auszufüllen!
Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Einzugsbereich von Fachklassenstandorten im Freistaat Sachsen gemäß § 25 Abs. 4 SchulG
* gilt nicht für Berufskraftfahrer Raum DD, BZ, L, Technischer Produktdesigner Raum DD, BZ, Technischer Systemplaner Raum DD, BZ, L Fluggerätmechaniker Raum BZ, C, D, L, Z
Vor Schuljahresbeginn sind bis zum 25.08. folgende Unterlagen dringend nachzureichen:
- 1 Kopie des Ausbildungsvertrages (mit Stempel der HWK oder Eintragungsbestätigung der IHK)
- 1 Kopie vom Abschluss-/Abgangszeugnis der Ober- bzw. Förderschule/des Gymnasiums
- (zusätzlich wenn absolviert: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), Berufsfachschule (BFS), Berufsvorbereitende Maßnahme (BVB), Einstiegsqualifizierung (EQJ), Fachoberschule (FOS), Berufliches Gymnasium (BGY), Abschlusszeugnis Berufsschule, bei Wechsel der Berufsschule innerhalb der Ausbildung Zeugnis 1. Lehrjahr o. ä.)
- Ab- und Anmeldebescheinigung der abgehenden Schule (gilt nur für Schüler unter 18 Jahren)
Umsetzung des Masernschutzgesetzes (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Nach Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 01.03.2020 sind u. a. alle Schülerinnen und Schüler, die nach 1970 geboren sind, verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis über
- eine Masernschutzimpfung,
- Masernimmunität oder
- Kontraindikation (Vorliegen medizinischer Gründe, die gegen eine Impfung sprechen)
bei Anmeldung in der Berufsschule der Schulleitung vorzulegen.
Formular Prüfnachweis Masernschutzgesetz
Den Nachweis (Impfausweis bzw. Bescheinigung und vollständig ausgefülltes Formular) müssen die Schüler zur Aufnahmeveranstaltung bzw. am ersten Unterrichtstag (gilt nur für Azubis ab 2. Lehrjahr oder mit verspätetem Beginn) vorlegen. Wird ein dementsprechender Nachweis nicht vorgelegt, erfolgt umgehend eine schriftliche Information an das zuständige Gesundheitsamt.
Umsetzung Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Formular Einwilligung personenbezogene Daten
Das Formular ist ebenfalls ausgefüllt zur Aufnahmeveranstaltung bzw. am ersten Unterrichtstag (gilt nur für Azubis ab 2. Lehrjahr oder mit verspätetem Beginn) beim Klassenlehrer vorzulegen.
Beachten Sie bitte dringend die Vollständigkeit der Anmeldeunterlagen! Eine Bearbeitung kann sonst nicht erfolgen.
Bewerbung für das Berufsvorbereitungsjahr
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen per Post an
Berufliches Schulzentrum für Technik
"Gustav Anton Zeuner"
Postfach 160203
01288 Dresden
oder persönlich im Schülersekretariat Zimmer 17 ein:
Bewerbungsunterlagen:
- Anmeldeformular (vollständig ausgefüllt)
- 2 Lichtbilder (Bitte mit Namen und Geburtsdatum beschriften)
- formloses Bewerbungsanschreiben
- tabellarischer Lebenslauf (mit Unterschrift)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten/Notfalladresse
Download Einverständniserklärung
- 1 Kopie vom Abgangszeugnisses der Ober-/Förderschule
- Bei Einreichung von Halbjahreszeugnissen ist das Abgangszeugnisses nachzureichen!
- Ab- und Anmeldebescheinigung der abgehenden Schule (gilt nur für Schüler unter 18 Jahren)
Bitte beachten Sie die Vollständigkeit der Anmeldeunterlagen.
Umsetzung des Masernschutzgesetzes (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Nach Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 01.03.2020 sind u. a. alle Schülerinnen und Schüler, die nach 1970 geboren sind, verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis über
- eine Masernschutzimpfung,
- Masernimmunität oder
- Kontraindikation (Vorliegen medizinischer Gründe, die gegen eine Impfung sprechen)
bei Anmeldung in der Berufsschule der Schulleitung vorzulegen.
Formular Prüfnachweis Masernschutzgesetz
Den Nachweis (Impfausweis bzw. Bescheinigung und vollständig ausgefülltes Formular) müssen die Schüler zur Aufnahmeveranstaltung bzw. am ersten Unterrichtstag (gilt nur für Schüler mit verspätetem Beginn) vorlegen. Wird ein dementsprechender Nachweis nicht vorgelegt, erfolgt umgehend eine schriftliche Information an das zuständige Gesundheitsamt.
Bewerbung für die Fachschule
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen per Post an
Berufliches Schulzentrum für Technik
"Gustav Anton Zeuner"
Postfach 160203
01288 Dresden
oder persönlich im Schülersekretariat Zimmer 10 bis zum 30.04. des laufenden Kalenderjahres ein:
Bewerbungsunterlagen:
- Anmeldeformular (vollständig ausgefüllt)
Download Anmeldeformular FS KFZ
Download Anmeldeformular FS SHK
- 2 Lichtbilder (Bitte mit Namen und Geburtsdatum beschriften!)
- formloses Bewerbungsanschreiben
- tabellarischer Lebenslauf einschließlich der bisherigen beruflichen Tätigkeiten (mit Unterschrift)
- beglaubigte Zeugniskopien
- Abschlusszeugnis der Mittelschule/des Gymnasiums
- Abschusszeugnis der Berufsschule
- Facharbeiterzeugnis bzw. Gesellenbrief
Bitte beachten Sie die Vollständigkeit der Anmeldeunterlagen.
Umsetzung des Masernschutzgesetzes (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Nach Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 01.03.2020 sind u. a. alle Schülerinnen und Schüler, die nach 1970 geboren sind, verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis über
- eine Masernschutzimpfung,
- Masernimmunität oder
- Kontraindikation (Vorliegen medizinischer Gründe, die gegen eine Impfung sprechen)
bei Anmeldung in der Berufsschule der Schulleitung vorzulegen.
Formular Prüfnachweis Masernschutzgesetz
Den Nachweis (Impfausweis bzw. Bescheinigung und vollständig ausgefülltes Formular) müssen die Schüler zur Aufnahmeveranstaltung bzw. am ersten Unterrichtstag (gilt nur für Schüler mit verspätetem Beginn) vorlegen. Wird ein dementsprechender Nachweis nicht vorgelegt, erfolgt umgehend eine schriftliche Information an das zuständige Gesundheitsamt.
Bewerbung für das Berufsgrundbildungsjahr
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen per Post an
Berufliches Schulzentrum für Technik
"Gustav Anton Zeuner"
Postfach 160203
01288 Dresden
oder persönlich im Schülersekretariat Zimmer 17 ein:
Bewerbungsunterlagen:
- Anmeldeformular (vollständig ausgefüllt)
- 2 Lichtbilder (Bitte mit Namen und Geburtsdatum beschriften)
- formloses Bewerbungsanschreiben
- tabellarischer Lebenslauf (mit Unterschrift)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten/Notfalladresse
Download Einverständniserklärung
- 1 Kopie vom Abschlusszeugnis der Oberschule
Bei Einreichung von Halbjahreszeugnissen ist das Abschlusszeugnis nachzureichen! - Ab- und Anmeldebescheinigung der abgehenden Schule (gilt nur für Schüler unter 18 Jahren)
Bitte beachten Sie die Vollständigkeit der Anmeldeunterlagen.
Umsetzung des Masernschutzgesetzes (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Nach Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 01.03.2020 sind u. a. alle Schülerinnen und Schüler, die nach 1970 geboren sind, verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis über
- eine Masernschutzimpfung,
- Masernimmunität oder
- Kontraindikation (Vorliegen medizinischer Gründe, die gegen eine Impfung sprechen)
bei Anmeldung in der Berufsschule der Schulleitung vorzulegen.
Formular Prüfnachweis Masernschutzgesetz
Den Nachweis (Impfausweis bzw. Bescheinigung und vollständig ausgefülltes Formular) müssen die Schüler zur Aufnahmeveranstaltung bzw. am ersten Unterrichtstag (gilt nur für Schüler mit verspätetem Beginn) vorlegen. Wird ein dementsprechender Nachweis nicht vorgelegt, erfolgt umgehend eine schriftliche Information an das zuständige Gesundheitsamt.