Bitte reichen Sie folgende Unterlagen per Post an
BSZ für Technik "Gustav Anton Zeuner"
Fachoberschule
Postfach 160203
01288 Dresden
bzw. persönlich im Zimmer 10 des BSZ für Technik bis zum 31.03. des Kalenderjahres ein:
Bewerbungsunterlagen:
- formloses Bewerbungsanschreiben
- tabellarischer Lebenslauf (mit Unterschrift)
- 2 Lichtbilder (Bitte mit Namen u. Geburtsdatum beschriften!)
- folgende Anmeldeformulare:
- für Bewerber ohne Berufsausbildung:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten/Notfalladresse
Download Einverständniserklärung - Anmeldeformular 11/12 (vollständig ausgefüllt)
Download Anmeldeformular - Fachoberschule für Technik in gedehnter Form (Der Bewerbung muss eine sportfachliche Empfehlung des Olympiastützpunktes Chemnitz/Dresden beigefügt werden!)
Download Anmeldeformular FOS für Technik
Download Anmeldeformular FOS für Gesundheit und Soziales
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten/Notfalladresse
- für Bewerber mit Berufsausbildung:
- Anmeldeformular 12 L (vollständig ausgefüllt)
Download Anmeldeformular
- Anmeldeformular 12 L (vollständig ausgefüllt)
- für Bewerber ohne Berufsausbildung:
- beglaubigte Zeugniskopien der letzten Zeugnisse:
- für Bewerber ohne Berufsausbildung:
- Halbjahreszeugnis der 10. Klasse
Bei Einreichung von Halbjahreszeugnissen sind die entsprechenden Abschlusszeugnisse nachzureichen!
- Halbjahreszeugnis der 10. Klasse
- für Bewerber mit Berufsausbildung:
- Abschlusszeugnis der 10. Klasse
- Abschlusszeugnis der Berufsschule
- Facharbeiterzeugnis bzw. Gesellenbrief
- für Bewerber ohne Berufsausbildung:
Umsetzung des Masernschutzgesetzes (§ 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz - IfSG)
Nach Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 01.03.2020 sind u. a. alle Schülerinnen und Schüler, die nach 1970 geboren sind, verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis über
- eine Masernschutzimpfung,
- Masernimmunität oder
- Kontraindikation (Vorliegen medizinischer Gründe, die gegen eine Impfung sprechen)
bei Anmeldung in der Berufsschule der Schulleitung vorzulegen.
Formular Prüfnachweis Masernschutzgesetz
Den Nachweis (Impfausweis bzw. Bescheinigung und vollständig ausgefülltes Formular) müssen die Schüler zur Aufnahmeveranstaltung bzw. am ersten Unterrichtstag (gilt nur für Schüler mit verspätetem Beginn) vorlegen. Wird ein dementsprechender Nachweis nicht vorgelegt, erfolgt umgehend eine schriftliche Information an das zuständige Gesundheitsamt.
Beachten Sie bitte auch die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen!