Der Antrag ist durch die Auszubildenden rechtzeitig im Original zur Bearbeitung beim Klassenlehrer einzureichen und wieder abzuholen.
Sollte in Ausnahmefällen eine kurzfristige Bearbeitung erforderlich sein und der Antrag muss per Post zurückgeschickt werden, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag mit aktueller Adresse mit einzureichen!
Quelle IHK Dresden:
https://www.dresden.ihk.de/servlet/pool?knoten_id=4487
Gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) kann ein Auszubildender vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden, wenn Ausbildungsbetrieb und Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen.
Voraussetzungen
Die Zulassung zur Abschlussprüfung regelt sich nach § 45 Abs. 1 BBiG in Verbindung mit § 11 Abs. 1 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen (PO) der IHK Dresden.
Eine Zulassung zur Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit ist gegeben, wenn Ausbildungsbetrieb und Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen bescheinigen, d. h., der Auszubildende darf in den berufsbezogenen Prüfungsbereichen - siehe Ausbildungsordnung - keinen schlechteren Notendurchschnitt als 2,5 und keine Note schlechter als 3 aufweisen.
Zusätzliche Hinweise
Zur Prüfungsanmeldung sind die Antragsformulare der IHK Dresden zu verwenden (Antrag / Merkblatt). Der Antrag steht als Online-Formular zur Verfügung und kann nach der Ausfertigung am PC der IHK zugesandt werden.
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Merkblatt über die vorzeitige Zulassung von Auszubildenden
Beachtung Anmeldetermin!