Antrag auf Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten bei der Landeshauptstadt Dresden
Der Antrag für Schüler/Auszubildende unserer Schule muss Online auf der Homepage der Landeshauptstadt Dresden ausgefüllt werden. Der Antrag wird beim Download mit einem eindeutigen Zahlencode versehen und der Antragsteller erhält bei Eingabe seiner E-Mailadresse eine Eingangsbestätigung. Der fertige Antrag muss ausgedruckt, unterschrieben und im Schülersekretariat (Zi. 10) abgegeben werden. Der Tag der Antragstellung ist auf dem Formular eingetragen. Bitte beachten Sie, dass bei minderjährigen Antragstellern der Erziehungsberechtigte unterschreiben muss.
Homepage der Landeshauptstadt Dresden zur Antragsberechtigung und Rechtslage
Satzung Schülerbeförderungskostenerstattung
Onlineantrag der Landeshauptstadt Dresden
Berechtigt sind Vollzeitschüler:
- ohne eigenes Einkommen (Lehrlingsentgelt)
- welche mindestens einen Schulweg von 3,5 km (eine Strecke) haben
Achtung!
Im Falle einer Bewilligung Ihres Antrages erfolgt die Auszahlung nicht automatisch. Am Ende eines jeden Schuljahres ist ein Auszahlungsantrag zu stellen, welcher zur Prüfung und Bestätigung zwingend zusammen mit einer Kopie Ihres Bewilligungsbescheides des Schulverwaltungsamtes im Sekretariat der Schule einzureichen ist.
Der Auszahlungsantrag ist bis zum 30. September nach Ablauf des Schuljahres im Schulsekretariat einzureichen.
Auszahlungsantrag PKW inkl. Hinweisblatt Datenschutz gemäß EU-DSGVO (*.pdf, 128 KB)