Antrag auf Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten bei der Landeshauptstadt Dresden
Der Antrag für Schüler/Auszubildende unserer Schule muss Online auf der Homepage der Landeshauptstadt Dresden ausgefüllt werden. Der Antrag wird beim Download mit einem eindeutigen Zahlencode versehen und der Antragsteller erhält bei Eingabe seiner E-Mailadresse eine Eingangsbestätigung. Der fertige Antrag muss ausgedruckt, unterschrieben und im Schülersekretariat (Zi. 10) abgegeben werden. Der Tag der Antragstellung ist auf dem Formular eingetragen. Bitte beachten Sie, dass bei minderjährigen Antragstellern der Erziehungsberechtigte unterschreiben muss.
Homepage der Landeshauptstadt Dresden zur Antragsberechtigung und Rechtslage
Satzung Schülerbeförderungskostenerstattung
Onlineantrag für die Erstattung der notwendigen Kosten der Schülerbeförderung
Berechtigt sind Vollzeitschüler:
- ohne eigenes Einkommen (Lehrlingsentgelt)
- welche mindestens einen Schulweg von 35,0 km (eine Strecke) haben