FR Personenkraftwagentechnik
Berufsbild:
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in mit dem Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
Der Einsatz dieser Kraftfahrzeugmechatroniker erfolgt vorrangig in Betrieben des Handwerkes und der Industrie (Servicebetriebe, freie Werkstätten, Fahrzeughersteller, Pannenhilfsdienst) zur Demontage, Montage und Instandhaltung von Fahrzeugen. Sie prüfen die fahrzeugtechnischen Systeme und führen Reparaturen aus. Auf Wunsch rüsten sie die Personenkraftwagen auch mit Zusatzeinrichtungen, Sonderausstattungen und Zubehörteilen aus.
Voraussetzungen:
Ausbildungsvertrag mit Betrieb (duale Ausbildung)
Ausbildungsdauer:
Die Lehrausbildung dauert in der Regel 3,5 Jahre.
Ausbildungsinhalte:
Betriebliche Ausbildung:
Zu den Schwerpunkten der berufsspezifischen Fachqualifikation gehören:
- Bedienen von Fahrzeugen und Systemen - wie werden sie gewartet, geprüft und eingestellt
- Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systeme
- Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen
- Aus-, Um- und Nachrüstung (z. B. Anhängerkupplungen, Standheizungen und Navigationssystemen) der Fahrzeuge
- Untersuchung von Kraftfahrzeugen nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
- Durchführung von Kundengesprächen
- Anwendung von Diagnosesystemen für Antriebs-, Fahrwerks-, Komfort- und Sicherheitssysteme
- Kontrolle und Einstellung von Brems-, Fahrwerks-, Federungs-, Dämpfungs- und Niveauregelungssysteme
- Überprüfung und Reparatur von Antriebsaggregaten mit Motormanagementsystemen und Nebenaggregaten
- Überprüfung und Instandsetzung von Komfort- und Sicherheitssystemen, Karosseriesystemen, Lenksystemen und Allradantriebssystemen
- Planung und Kontrolle von Arbeitsabläufe sowie Bewertung der Arbeitsergebnisse
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Anwendung von qualitätssichernden Maßnahmen
Schulische Ausbildung:
Die Ausbildung in unserer Berufsschule erfolgt im Turnus mit 2 Wochen Berufsschulunterricht und 4 Wochen praktischer Ausbildung im Betrieb. Eine Berufsschulwoche umfasst 26 Wochenstunden berufsbezogenen und 10 Wochenstunden berufsübergreifenden Unterricht.
Der berufsübergreifende Bereich enthält die Unterrichtsfächer Deutsch, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde, Englisch, Sport und Ethik.
Die berufsbezogene Ausbildung in der Berufsschule gliedert sich in
- Grundstufe - 1. Lehrjahr
- Fachstufe I - 2. Lehrjahr
- Fachstufe II - 3./4. Lehrjahr
und umfasst folgende Lernfelder:
- 1. Lehrjahr
- LF 1 - Warten und Pflegen von Fahrzeugen oder Systemen
- LF 2 - Demontieren, Instandsetzen und Montieren von fahrzeugtechnischen Baugruppen oder Systemen
- LF 3 - Prüfen und Instandsetzen elektrischer und elektronischer Systeme
- LF 4 - Prüfen und Instandsetzen von Steuerungs- und Regelungssystemen
- 2. Lehrjahr
- LF 5 - Prüfen und Instandsetzen der Energieversorgungs- und Startsysteme
- LF 6 - Prüfen und Instandsetzen der Motormechanik
- LF 7 - Diagnostizieren und Instandsetzen von Motormanagementsystemen
- LF 8 - Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an Abgassystemen
- 3. Lehrjahr
- LF 9 - Instandhalten von Kraftübertragungssystemen
- LF 10 - Instandhalten von Fahrwerks- und Bremssystemen
- 3.-4. Lehrjahr
- LF 11 - Nachrüsten und Inbetriebnehmen von Zusatzsystemen
- LF 12 - Prüfen und Instandsetzen von vernetzten Systemen
- LF 13 - Diagnostizieren und Instandsetzen von Karosserie-,Komfort- und Sicherheitssystemen
- LF 14 - Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten für eine gesetzliche Untersuchung
- 2.-4.Lehrjahr
- Berufsbezogene Projekte
Ausbildungsabschluss:
Abschlussprüfung der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer
Im Frühjahr des zweiten Ausbildungsjahres wird der Teil 1 der Abschluss- (Industrie) bzw. Gesellenprüfung (Handwerk) durchgeführt. Er geht mit 35 Prozent in das Gesamtergebnis ein und besteht aus einem praktischen, mündlichen und schriftlichen Abschnitt.
Teil 2 der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Er beinhaltet eine praktische Prüfung (Prüfungsbereich Kundenauftrag mit vier gleichwertigen Arbeitsaufgaben und einem situativen Fachgespräch) und eine schriftliche Prüfung (drei Prüfungsbereiche: Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik, Diagnosetechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde) und geht mit 65 Prozent in das Gesamtergebnis ein.
mögliche zusätzliche schulische Abschlüsse:
Mittlerer Schulabschluss
Schüler, die noch keinen Realschulabschluss haben, wird der mittlere Schulabschluss zuerkannt, wenn sie über einen Hauptschulabschluss verfügen und die Berufsschule sowie die Abschlussprüfung der IHK mit mindestens befriedigendem Gesamtergebnis abgeschlossen haben. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: formloser Antrag, Hauptschulzeugnis, das Abschlusszeugnis der Berufsschule, Prüfungszeugnis der Kammer (Zeugnisse müssen im Original vorgelegt werden).
Fachhochschulreife
Wenn Sie über einen Realschulabschluss (oder einen gleichwertigen mittleren Bildungsabschluss) verfügen und diesen Beruf erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie die einjährige Fachoberschule in der Fachrichtung Technik an unserer Einrichtung besuchen, um die Fachhochschulreife zu erlangen. Die einjährige Fachoberschule wird in Vollzeit- und berufsbegleitender Teilzeitform angeboten.
Staatlich geprüfter Techniker
Durch den Besuch einer Fachschule für Technik können sich Kraftfahrzeugmechatroniker/-innen zum/zur Techniker/-in in einer technischen Fachrichtung weiterbilden. Informationen zur Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker - Fachrichtung Fahrzeugtechnik an unserer Schule erhalten Sie im Sekretariat.
Berufliche Weiterbildung:
Kraftfahrzeugmechatroniker/-innen müssen bereit sein , sich in Seminaren und Lehrgängen beruflich ständig weiterzubilden, um mit der rasanten Entwicklung der Technik Schritt halten zu können. Bei entsprechender Berufserfahrung bieten sich z. B. folgende aufstiegsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten an:
- Kraftfahrzeugtechnikermeister/-in
- Techniker/-in – Kraftfahrzeugtechnik
- Techniker/-in – Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
- Dipl.-Ing. (FH) – Fahrzeugtechnik (nur mit Hochschulzugangsberechtigung)
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
BERUFENET der Agentur für Arbeit
BERUFETV der Agentur für Arbeit
Ansprechpartner:Herr Dittmer Telefon: 0351/4403920 |
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Anmeldung:Berufliches Schulzentrum für Technik |
Anmeldeunterlagen:
- Anmeldeformular (Bitte vom Lehrbetrieb ausfüllen und unterschreiben lassen!)
- Kopie des Lehrvertrages (mit Stempel der IHK)
- 1 Lichtbild
- beglaubigte Kopie des letzten Abschlusszeugnisses der Mittelschule/des Gymnasiums
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten/Notfalladresse (gilt nur für Schüler unter 18 Jahren)
- Anmelde-/Abmeldebescheinigung von der abgehenden Schule (gilt nur für Schüler unter 18 Jahren)
FR Nutzfahrzeugtechnik
Berufsbild:
Kraftfahrzeugmechatroniker/-in mit dem Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
Die Ausbildung erfolgt im Handwerk und der Industrie, z. B. in Reparaturwerkstätten oder im Pannenhilfsdienst. Auch bei Herstellern und Ausrüstern von Nutzkraftwagen sind sie tätig. Darüber hinaus sind sie in Reparaturwerkstätten von Speditionen oder Busunternehmen beschäftigt. Weitere Einsatzmöglichkeiten finden sich im Handel, z. B. bei Nutzfahrzeug- bzw. Fahrzeugteilehändlern mit angeschlossener Reparaturwerkstatt.
Kraftfahrzeugmechatroniker/-innen mit dem Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik warten Kraftfahrzeuge für den gewerblichen Personen- oder Gütertransport, setzen diese instand und rüsten sie bei Bedarf mit Aufbauten, Anhängern, Zusatzsystemen und Sonderausstattungen aus. Darüber hinaus prüfen und diagnostizieren sie die fahrzeugtechnischen Systeme.
Voraussetzungen:
Ausbildungsvertrag mit Betrieb (duale Ausbildung)
Ausbildungsdauer:
Die Lehrausbildung dauert in der Regel 3,5 Jahre.
Ausbildungsinhalte:
Betriebliche Ausbildung:
Zu den Schwerpunkten der berufsspezifischen Fachqualifikation gehören:
- Fehler oder Störungen an Nutzfahrzeugen bzw. deren Systemen und Bauteilen diagnostizieren und deren Ursachen feststellen,
- Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen
- Fahrzeugelektrik bei Nutzfahrzeugen inspizieren und warten
- Fehlerprotokolle bei Bordcomputern abrufen, Fehlercodes analysieren
- elektrische Funktion aller elektronischen Systemkomponenten am Fahrzeug (z. B. Lagestabilisierung, Airbag, Servolenkung, Antiblockiersystem) prüfen und Störungen beheben
- Störungen in der Kommunikation der verknüpften Fahrzeugsysteme beseitigen
- Arbeitsergebnis durch Mess- und Prüfwerterfassung feststellen, eventuell unter Auswertung eines Computerdiagramms
- Überprüfung von Motoren und Bremsen am Diagnose- bzw. Bremsprüfstand - eventuelle Störungen oder Fehler beheben
- Bauteile und Baugruppen auf Verschleißerscheinungen prüfen, Dichtungen prüfen - Motor- und Getriebeöle nachfüllen bzw. wechseln
- Vergasereinstellung, Einspritzanlagen usw. korrigieren
- Einstellung von Lenkung und Spur prüfen und ggf. korrigieren
- Nutzfahrzeuge und deren Systeme aus-, um- und nachrüsten - Zusatzeinrichtungen und Zubehör einbauen (etwa Sicherheitssysteme, Zentralverriegelungen oder elektrisch betriebene Schiebedächer, Klimaanlagen)
- Untersuchen von Kraftfahrzeugen nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
- Bedienen und Inbetriebnehmen von Kraftfahrzeugen und deren Systemen (Probefahrten durchführen, um die Funktionsfähigkeit und Fahrsicherheit von Fahrzeugen festzustellen)
- Kommunikation mit Kunden - in den Gebrauch nachgerüsteter Bauteile oder Geräte einweisen, Fahrzeug an den Kunden übergeben
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz,
- Betriebliche und technische Kommunikation
Schulische Ausbildung:
Die Ausbildung in unserer Berufsschule erfolgt im Turnus mit 2 Wochen Berufsschulunterricht und 4 Wochen praktischer Ausbildung im Betrieb. Eine Berufsschulwoche umfasst 26 Wochenstunden berufsbezogenen und 10 Wochenstunden berufsübergreifenden Unterricht.
Der berufsübergreifende Bereich enthält die Unterrichtsfächer Deutsch, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde, Englisch, Sport und Ethik.
Die berufsbezogene Ausbildung in der Berufsschule gliedert sich in
- Grundstufe - 1. Lehrjahr
- Fachstufe I - 2. Lehrjahr
- Fachstufe II - 3./4. Lehrjahr
und umfasst folgende Lernfelder:
- 1. Lehrjahr
- LF 1 - Warten und Pflegen von Fahrzeugen oder Systemen
- LF 2 - Demontieren, Instandsetzen und Montieren von fahrzeugtechnischen Baugruppen oder Systemen
- LF 3 - Prüfen und Instandsetzen elektrischer und elektronischer Systeme
- LF 4 - Prüfen und Instandsetzen von Steuerungs- und Regelungssystemen
- 2. Lehrjahr
- LF 5 - Prüfen und Instandsetzen der Energieversorgungs- und Startsysteme
- LF 6 - Prüfen und Instandsetzen der Motormechanik
- LF 7 - Diagnostizieren und Instandsetzen von Motormanagementsystemen
- LF 8 - Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an Abgassystemen
- 3. Lehrjahr
- LF 9 - Instandhalten von Kraftübertragungssystemen
- LF 10 - Instandhalten von Fahrwerks- und Bremssystemen
- 3.-4. Lehrjahr
- LF 11 - Nachrüsten und Inbetriebnehmen von Zusatzsystemen
- LF 12 - Prüfen und Instandsetzen von vernetzten Systemen
- LF 13 - Prüfen und Instandsetzen von elektropneumatischen und elektrohydraulischen Systemen
- LF 14 - Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten für eine gesetzliche Untersuchung
- 2.-4.Lehrjahr
- Berufsbezogene Projekte
Ausbildungsabschluss:
Abschlussprüfung der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer
Im Frühjahr des zweiten Ausbildungsjahres wird der Teil 1 der Abschluss- (Industrie) bzw. Gesellenprüfung (Handwerk) durchgeführt. Er geht mit 35 Prozent in das Gesamtergebnis ein und besteht aus einem praktischen, mündlichen und schriftlichen Abschnitt.
Teil 2 der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung findet am Ende der Ausbildungszeit statt. Er beinhaltet eine praktische Prüfung (Prüfungsbereich Kundenauftrag mit vier gleichwertigen Arbeitsaufgaben und einem situativen Fachgespräch) und eine schriftliche Prüfung (drei Prüfungsbereiche: Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik, Diagnosetechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde) und geht mit 65 Prozent in das Gesamtergebnis ein.
mögliche zusätzliche schulische Abschlüsse:
Mittlerer Schulabschluss
Schüler, die noch keinen Realschulabschluss haben, wird der mittlere Schulabschluss zuerkannt, wenn sie über einen Hauptschulabschluss verfügen und die Berufsschule sowie die Abschlussprüfung der IHK mit mindestens befriedigendem Gesamtergebnis abgeschlossen haben. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: formloser Antrag, Hauptschulzeugnis, das Abschlusszeugnis der Berufsschule, Prüfungszeugnis der Kammer (Zeugnisse müssen im Original vorgelegt werden).
Fachhochschulreife
Wenn Sie über einen Realschulabschluss (oder einen gleichwertigen mittleren Bildungsabschluss) verfügen und diesen Beruf erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie die einjährige Fachoberschule in der Fachrichtung Technik an unserer Einrichtung besuchen, um die Fachhochschulreife zu erlangen. Die einjährige Fachoberschule wird in Vollzeit- und berufsbegleitender Teilzeitform angeboten.
Staatlich geprüfter Techniker
Durch den Besuch einer Fachschule für Technik können sich Kraftfahrzeugmechatroniker/-innen zum/zur Techniker/-in in einer technischen Fachrichtung weiterbilden. Informationen zur Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker - Fachrichtung Fahrzeugtechnik an unserer Schule erhalten Sie im Sekretariat.
Berufliche Weiterbildung:
Kraftfahrzeugmechatroniker/-innen müssen bereit sein , sich in Seminaren und Lehrgängen beruflich ständig weiterzubilden, um mit der rasanten Entwicklung der Technik Schritt halten zu können. Bei entsprechender Berufserfahrung bieten sich z. B. folgende aufstiegsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten an:
- Kraftfahrzeugtechnikermeister/-in
- Techniker/-in – Kraftfahrzeugtechnik
- Techniker/-in – Karosserie- und Fahrzeugbautechnik
- Dipl.-Ing. (FH) – Fahrzeugtechnik (nur mit Hochschulzugangsberechtigung)
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
BERUFENET der Agentur für Arbeit
Ansprechpartner:
Herr Dittmer
Fachleiter Fachbereich KFZ-Technik
Telefon: 0351/4403920
Anmeldung:
Berufliches Schulzentrum für Technik
„Gustav Anton Zeuner“
Gerokstraße 22
01307 Dresden
Anmeldeunterlagen:
- Anmeldeformular (Bitte vom Lehrbetrieb ausfüllen und unterschreiben lassen!)
- Kopie des Lehrvertrages (mit Stempel der IHK)
- 1 Lichtbild
- beglaubigte Kopie des letzten Abschlusszeugnisses der Mittelschule/des Gymnasiums
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten/Notfalladresse (gilt nur für Schüler unter 18 Jahren)
- Anmelde-/Abmeldebescheinigung von der abgehenden Schule (gilt nur für Schüler unter 18 Jahren)
Grundstufe KFZ-Technik
In der Grundstufe (1. Lehrjahr) werden die Berufe
- Kraftfahrzeugmechatroniker/-in
- Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in
- Zweiradmechatroniker/-in
- Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in
zusammengefasst.
Folgende Lernfelder werden unterrichtet:
- LF 1 Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren
- LF 2 Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren
- LF 3 Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen
- LF 4 Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen
Ab der Fachstufe (2. Lehrjahr) werden die Azubis entsprechend ihrer Berufsgruppen getrennt unterrichtet bzw. müssen an einen anderen Fachklassenstandort wechseln.
Wiederholerklassen KFZ-Technik
W KFZ / KBF
In diesen Klassen befinden sich Lehrlinge, die
- die erste Abschlussprüfung nicht bestanden haben oder
- zur Abschlussprüfung aus anderen Gründen nicht zugelassen worden sind.
Für die Anmeldung zur Wiederholung reichen Sie bitte die Lehrvertragsverlängerung (Antrag zur Änderung des Berufsausbildungsvertrages mit Stempel der Kammer) in Kopie ein.
Aktivitäten
Abschlussfahrt Klasse BK 09 B
Nach fast 3 Jahren (2009 – 2012) hatten sich die Auszubildenden der Berufskraftfahrerklasse eine Abschlussfahrt gewünscht und auch verdient.
Es sollte nach gründlicher Abwägung von möglichen Inhalten und Kosten dann die Hauptstadt Berlin sein.
Unterkunft war das Jugendgästehaus Lichterfelde „JuLi“, welches in Preis, Nähe zur S-Bahn und Freundlichkeit immer wieder zu empfehlen ist.
Start war dann in der NS-Gedenkstätte Sachsenhausen.
Die weitläufige Ausstellung über die Zeiten des Nationalsozialismus und auch nach 1945 über die Nutzung als Internierungslager der Sowjetarmee ist sehr eindrucksvoll und regt zur Nachdenklichkeit an.
Einmal in der Innenstadt kann man natürlich noch einige andere Sehenswürdigkeiten besuchen, wie z. B. Fernsehturm, Brandenburger Tor, Museumsinsel ...
Und warum nicht einmal was Besonderes?
Also auf zu „REDO XXL“ nach Wildau am A10-Center.
Spass kam dort nicht zu kurz, auch wenn fast alle am Ende die „Schwächelfolie“ nutzten und noch für 2 Tage Proviant mitnehmen konnten.
Dazu allen Azubi der Klasse BK 09 B viel Erfolg!