Berufsbild:
Staatlich geprüfte Techniker/Staatlich geprüfte Technikerinnen für Fahrzeugtechnik sind im mittleren Management kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen tätig oder leiten eigene Unternehmen. Zu ihren vielfältigen Tätigkeiten gehören in erster Linie übergreifende, koordinierende und fachspezifische Aufgaben.
Entsprechend der regionalen Wirtschaftsstruktur im Freistaat Sachsen erfolgt in der Fachrichtung Fahrzeugtechnik eine Vertiefung im Bereich Kraftfahrzeugtechnik.
Staatlich geprüfte Techniker/Staatlich geprüfte Technikerinnen für Fahrzeugtechnik sind in unterschiedlichen technischen, kaufmännischen und pädagogischen Einsatzgebieten, z. B.
- in der Fahrzeughersteller- und Fahrzeugzulieferindustrie,
- in der Fahrzeugentwicklung,
- in der Fahrzeuginstandsetzung,
- in der Ausbildung im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik,
- in Überwachungsorganisationen (TÜV, Dekra, GTÜ),
- bei Werkstattausrüstern und
- im Kfz-Teile und -Zubehörhandel
tätig.
(Quelle: Lehrplan FS für Technik, FR Fahrzeugtechnik des SMK des Freistaates Sachsen)
Im betriebswirtschaftlichen Bereich sind sie zuständig für die Planung und Realisierung von Vertriebs- und Marketingaufgaben, die Fahrzeuge und deren Ausrüstung betreffen.
Weitere Einsatzgebiete finden sie in Behörden, in technischen Überwachungsvereinen und in anderen Institutionen, in denen Betriebssicherheit, Verkehrsüberwachung, Begutachtung und Pannenhilfe wesentliche Aufgaben darstellen.
In der Entwicklung arbeiten sie mit Konstrukteuren/Konstrukteurinnen und Ingenieuren/Ingenieurinnen zusammen und bauen die entworfenen Komponenten und Systeme des Fahrzeugs auf oder führen Messungs-, Prüfungs-, Versuchsarbeiten an diesen durch.
Im Bereich der Produktion planen, realisieren und überwachen sie den Fertigungsablauf. Dabei kontrollieren sie die in jeder Fertigungsphase entstandenen Zwischen- und Endprodukte unter qualitativen Aspekten.
In handwerklichen Kraftfahrzeugbetrieben widmen sie sich Servicetätigkeiten, wie beispielsweise der Auftragsannahme, der Arbeitsaufteilung, der personellen Einsatzplanung sowie der Probefahrt und der Freigabe des Fahrzeugs. Darüber hinaus beraten sie Kundinnen und Kunden hinsichtlich des Umbaus, der Erneuerung und der Ausstattung von Zubehör und Sonderbauteilen.
Ziel der Fachschulausbildung:
ist es, Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung für technisch-naturwissenschaftliche Arbeiten und Führungsarbeiten auf mittlerer Ebene zum/zur "staatlich geprüften Techniker/in für Fahrzeugtechnik" zu qualifizieren.
Dabei hat die Technikerausbildung der technologischen Entwicklung mit seinen weitreichenden Veränderungen in Industrie und Handwerk fortschreitend zu entsprechen. Anwendungsbereites Wissen wie
- Fach- und Methodenkompetenz
- Fremdsprachenkompetenz
- Informationskompetenz und
- Kommunikationskompetenz
ist Voraussetzung für eine ausreichende Qualifikation im so genannten "Mittleren Management" des Technikers.
Ausbildungsdauer:
- Vollzeitausbildung 2 Jahre
Ausbildungsinhalte:
Der neue Lehrplan der Fachschule für Technik, Fachrichtung Fahrzeugtechnik ist seit 1. August 2011 gültig.
Der berufsübergreifende Bereich enthält die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Wirtschafts- und Sozialpolitik.
Im berufsbezogenen Bereich ist der Lehrplan in Lernfelder strukturiert:
LF 1 - Montage mechanischer Baugruppen analysieren und bewerten
LF 2 - Funktionen elektrischer, elektronischer, pneumatischer und hydraulischer Baugruppen erfassen, vergleichen und optimieren
LF 3 - Geschäftsprozesse steuern
LF 4 - Technische Informationen in einer Fremdsprache erfassen und weitergeben
LF 5 - Betrieblichen Leistungsprozess gestalten
LF 6 - Fahrzeugkomponenten und -baugruppen herstellen
LF 7 - Instandhaltungsprozesse gestalten und überwachen
LF 8 - Diagnosevorgänge konzipieren und Diagnosedaten auswerten
LF 9 - Fahrzeugkomponenten nach Beanspruchung und Qualitätsstandards auslegen
LF 10 - Mechatronische Systeme entwickeln
LF 11 - Facharbeit erstellen
Weitere Informationen erhalten Sie unter Stundentafel ...
Im Rahmen der Ausbildung erwerben Staatlich geprüfte Technikerinnen/Staatlich geprüfte Techniker für Fahrzeugtechnik folgende berufliche Qualifikationen:
- technische Literatur, Standards, Fachtexte und Betriebsanleitungen in deutscher und englischer Sprache beschaffen, auswerten, aufbereiten und präsentieren
- in deutscher und englischer Sprache berufsbezogen kommunizieren
- Mitarbeiterschulungen organisieren und durchführen
- Untersuchungs- und Prüfergebnisse auswerten, dokumentieren und präsentieren
- Daten aus Fahrzeuginformationssystemen analysieren und nutzen
- Fehlersuchstrategien für mechatronische Fahrzeugbaugruppen und -komponenten sachgerecht kritisch beurteilen
- Instandhaltungstechnologien erarbeiten und deren Umsetzung kontrollieren
- Fahrzeugbaugruppen und -komponenten unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Anforderungen konstruieren und herstellen
- Normen und Richtlinien zur Sicherung der Prozess- und Produktqualität anwenden und damit zur ständigen Verbesserung der Arbeitsabläufe beitragen
- aktuelle Technologien in der Fahrzeugtechnik anwenden
- den Einsatz der Elektromobilität prüfen und bewerten
- technische Dokumentationen auch in englischer Sprache erstellen
- Lern- und Arbeitstechniken für die Lösung betrieblicher Probleme sachgerecht nutzen
- Bereitschaft und Fähigkeit für lebenslanges Lernen in einer sich ständig verändernden Gesellschaft weiterentwickeln
- unter Zeitdruck qualitätsgerecht und zuverlässig arbeiten
- Geschäftsprozesse gestalten
- betriebswirtschaftliche Zusammenhänge unter Beachtung rechtlicher Grundlagen erfassen und beurteilen
- Arbeitsabläufe in Werkstätten bzw. in der Produktion unter Nutzung technischer und organisatorischer Hilfsmittel eigenverantwortlich gestalten
- Personaleinsatz organisieren und Personal anleiten
- Forderungen der Kunden analysieren und
- im Team handeln
Ausbildungsabschluss:
Die Fachschulausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung
Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin
für Fahrzeugtechnik
erworben wird.
Zusatzabschlüsse:
Im Rahmen der Fachschulausbildung kann ein Zusatzbaustein zum Erwerb der "Allgemeinen Fachhochschulreife" belegt werden. Der erfolgreiche Abschluss ist die Voraussetzung für ein Studium an Fachhochschulen jeder Studienrichtung.
Mit der in der Stundentafel im Wahlbereich „Ausbildung der Ausbilderinnen und Ausbilder“ ausgewiesenen Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer können die Fachschülerinnen und Fachschüler nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung (laut Ausbildereignungsverordnung) den Nachweis für die pädagogische Eignung hinsichtlich einer Ausbildertätigkeit in Industrie bzw. Handwerk erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Ansprechpartner:
Herr Szymanski
Schulleiter
Telefon: 0351/4403920