Ausbildung zum Technischer Produktdesigner, 3,5 Jahre
Berufliches Schulzentrum (BSZ) für Technik Gustav Anton Zeuner
01307 Dresden • Gerokstraße 22 • Telefon 0351 440 392 0
Freitag
29
Heute

Infos

Öffnungszeiten Sekretariat während der Ferien

Das Sekretariat ist während der Osterferien dienstags bis donnerstags von 08:00 bis 14:00 Uhr geöffnet. Am 28.03.2024 bleibt die Schule geschlossen.


Vertretungspläne

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Deine Ausbildung zum Technischen Produktdesigner/in

Technische Produktdesigner/innen unterstützen den gesamten Prozess der Produktentwicklung mithilfe von technischen Zeichnungen, Datensätzen und Dokumentationen.

BERUFSSCHULE - BSZ TECHNIK DRESDEN

Technischer Produktdesigner/in

Technische Produktdesigner/innen (TPD) erstellen und modifizieren 3D-Datensätze und Dokumentationen für Bauteile und Baugruppen auf der Grundlage von technischen und gestalterischen Vorgaben. Sie berücksichtigen dabei Fertigungsverfahren und Werkstoffeigenschaften, planen und koordinieren Arbeitsabläufe und Konstruktionsprozesse, kontrollieren und beurteilen ihre Arbeitsergebnisse. Somit unterstützen sie den gesamten Produktentwicklungsprozess. Hierbei setzen sie sich auch mit vorgegebenen Gestaltungselementen wie Form, Farbe und Material auseinander.

Quelle: Rahmenlehrplan KMK

Ausbildungsdauer

3,5 Jahre

AUSBILDUNGSINHALTE

Allgemeinbildung 

Deutsch, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde, Englisch, Sport und Ethik

Berufsbildung 

13 Lernfelder, die sich an der Berufspraxis des Technischen Produktdesigners/innen orientiert.

1. Lehrjahr

  • LF 1 - Technische Systeme analysieren und erfassen
  • LF 2 - Bauteile und Baugruppen nach Vorgabe computerunterstützt erstellen
  • LF 3 - Auswirkungen ausgewählter Fertigungsverfahren und Werkstoffe auf die Bauteilkonstruktion berücksichtigen
  • LF 4 - Aufträge kundenorientiert ausführen

Nach dem 1. Ausbildungsjahr wird die schulische Ausbildung in Abhängigkeit von der Fachrichtung an anderen Fachklassenstandorten fortgesetzt.

PRÜFUNG

Gestreckte Abschlussprüfung in Verantwortung der Industrie- und Handelskammer

  • Der Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung wird im 2. Ausbildungsjahr abgelegt und wird in beiden Fachrichtungen mit 30 Prozent gewichtet werden. Im Teil 1 soll die/der Auszubildende ein Prüfungsprodukt erstellen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich lösen.
  • Der Teil 2, der am Ende der Ausbildung geprüft wird, besteht in beiden Fachrichtungen aus den Prüfungsbereichen Arbeitsauftrag, Systemplanung sowie Wirtschafts- und Gemeinschaftskunde. Im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag wählt der Ausbildungsbetrieb zwischen den Prüfungsinstrumenten betrieblicher Auftrag und Prüfungsprodukt aus. Die Ergebnisse werden dokumentiert, präsentiert und ein auftragsbezogenes Fachgespräch wird geführt. Die übrigen Prüfungsbereiche werden schriftlich geprüft.
  • Der Abschluss ist in Verbindung mit dem Berufsabschluss (Prüfung vor der zuständigen Stelle) im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet.