Berufsbild:
Konstruktionsmechaniker/-innen stellen Metallbaukonstruktionen, Förderanlagen, aber auch Schiffe her. Sie fertigen Einzelteile aus Blechen, Profilen und Rohren durch manuelle und maschinelle Verfahren und montieren sie. Konstruktionsmechaniker/-in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in der Industrie ausgebildet, verfügt jedoch über Differenzierungsmöglichkeiten durch betriebliche Einsatzgebiete.
Voraussetzungen:
Ausbildungsvertrag mit Betrieb (duale Ausbildung)
Ausbildungsdauer:
Die Lehrausbildung dauert in der Regel 3,5 Jahre.
Einsatzgebiete:
- Ausrüstungstechnik
- Feinblechbau
- Schiffbau
- Schweißtechnik
- Stahl- und Metallbau
Ausbildungsinhalte:
Betriebliche Ausbildung
Zu den Schwerpunkten der berufsspezifischen Fachqualifikation gehören:
- Arbeitsaufgaben im Team planen, vorbereiten, organisieren; Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen im Betrieb abstimmen
- Bauteile und Metallkonstruktionen aus Blechen, Rohren oder Profilen umformen und trennen, z.B. durch thermische Verfahren
- Bleche, Rohre, Profile oder Baugruppen verbinden, verschiedene Schweißverfahren anwenden
- Bearbeitungsmaschinen nach Fertigungsverfahren auswählen und einrichten
- Bauteile und Baugruppen montieren
- Qualitätskontrollen durchführen
- Betriebliches Qualitätsmanagement anwenden
Schulische Ausbildung
Die Ausbildung in unserer Berufsschule erfolgt im Turnus mit 2 Wochen Berufsschulunterricht und 4 Wochen praktischer Ausbildung im Betrieb. Eine Berufsschulwoche umfasst 26 Wochenstunden berufsbezogenen und 10 Wochenstunden berufsübergreifenden Unterricht.
Der berufsübergreifende Bereich enthält die Unterrichtsfächer Deutsch, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde, Englisch, Sport und Ethik.
Die berufsbezogene Ausbildung in der Berufsschule gliedert sich in
- Grundstufe - 1. Lehrjahr
- Fachstufe I - 2. Lehrjahr
- Fachstufe II - 3./4. Lehrjahr
und umfasst folgende Lernfelder:
- 1. Lehrjahr
- LF 1 - Fertigen von Bauelementen mit handgeführten Werkzeugen
- LF 2 - Fertigen von Bauelementen mit Maschinen
- LF 3 - Herstellen von einfachen Baugruppen
- LF 4 - Warten technischer Systeme
- 2. Lehrjahr
- LF 5 - Herstellen von Baugruppen aus Blechen
- LF 6 - Montieren und Demontieren von Baugruppen
- LF 7 - Umformen von Profilen
- LF 8 - Herstellen von Baugruppen aus Profilen
- 3. Lehrjahr
- LF 9 - Herstellen von Konstruktionen aus Blechbauteilen
- LF 10 - Herstellen von Konstruktionen aus Profilen
- LF 11 - Montieren und Demontieren von Metallkonstruktionen
- LF 12 - Instandhalten von Produkten der Konstruktionstechnik
- 4. Lehrjahr
- LF 13 - Herstellen von Produkten der Konstruktionstechnik
- LF 14 - Ändern und Anpassen von Produkten der Konstruktionstechnik
- 2.-4. Lehrjahr
- Berufsbezogene Projekte
Ausbildungsabschluss:
gestreckte Abschlussprüfung der Industrie- und Handelskammer
Der Teil 1 (eine theoretische und praktische Prüfung zu den Kernqualifikationen) der gestreckten Abschlussprüfung wird 2. Lehrjahr abgelegt. Am Ende des 4. Lehrjahres findet der Teil 2 der Abschlussprüfung mit der Prüfung der berufsspezifischen Qualifikationen statt. Teil 2 besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im praktischen Teil kann der Prüfling zwischen einem betrieblichen Auftrag oder einer überbetrieblich entwickelten Aufgabe wählen. Ein Fachgespräch schließt den zweiten Teil der Prüfung ab.
Sowohl Teil 1 als auch Teil 2 der gestreckten Prüfung fließen in das Zeugnis der IHK ein.
Beide Prüfungsteile werden durch die Industrie- und Handelskammer durchgeführt. Die Abschlüsse werden bundesweit anerkannt.
mögliche zusätzliche schulische Abschlüsse:
Mittlerer Schulabschluss
Schüler, die noch keinen Realschulabschluss haben, wird der mittlere Schulabschluss zuerkannt, wenn sie über einen Hauptschulabschluss verfügen und die Berufsschule sowie die Abschlussprüfung der IHK mit mindestens befriedigendem Gesamtergebnis abgeschlossen haben. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein: formloser Antrag, Hauptschulzeugnis, das Abschlusszeugnis der Berufsschule, Prüfungszeugnis der Kammer (Zeugnisse müssen im Original vorgelegt werden).
Fachhochschulreife
Wenn Sie über einen Realschulabschluss (oder einen gleichwertigen mittleren Bildungsabschluss) verfügen und diesen Beruf erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie die einjährige Fachoberschule in der Fachrichtung Technik an unserer Einrichtung besuchen, um die Fachhochschulreife zu erlangen. Die einjährige Fachoberschule wird in Vollzeit- und berufsbegleitender Teilzeitform angeboten.
Berufliche Weiterbildung:
Nach entsprechender Berufspraxis bieten sich z. B. folgende aufstiegsorientierte Weiterbildungsmöglichkeiten an:
- Industriemeister/in - Metall
- Staatlich geprüfter Techniker, z. B. für Maschinentechnik; Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik oder Fahrzeugtechnik
- Konstrukteur/in
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
BERUFENET der Agentur für Arbeit
BERUFETV der Agentur für Arbeit
Ansprechpartner:
Herr Körner
Fachleiter Fachbereich Fertigungstechnik
Telefon: 0351/4403920
Anmeldung:
Berufliches Schulzentrum für Technik
„Gustav Anton Zeuner“
Gerokstraße 22
01307 Dresden
Anmeldeunterlagen:
- Anmeldeformular (Bitte vom Lehrbetrieb ausfüllen und unterschreiben lassen!)
- Kopie des Lehrvertrages (mit Stempel der IHK)
- 1 Lichtbild
- beglaubigte Kopie des letzten Abschlusszeugnisses der Mittelschule/des Gymnasiums
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten/Notfalladresse (gilt nur für Schüler unter 18 Jahren)
- Anmelde-/Abmeldebescheinigung von der abgehenden Schule (gilt nur für Schüler unter 18 Jahren)