Berufsschulzentrum Technik Dresden - Zeugnisse & Noten
Berufliches Schulzentrum (BSZ) für Technik Gustav Anton Zeuner
01307 Dresden • Gerokstraße 22 • Telefon 0351 440 392 0
Sonntag
03
Heute

Infos

Tag der offenen Tür 2024

Der nächste Tag der offenen Tür findet am 03.02.2024 in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr statt.

Dieser Tag bietet allen Schülern, Gymnasiasten und Facharbeitern die Möglichkeit, die Ausbildungsrichtungen und die zugehörigen Werkstätten kennenzulernen.

Einen besonderen Schwerpunkt werden die Informationen zum Besuch unserer Fachoberschule und der Fachschule bilden.

Das Motto „Studieren ohne Abitur“ wird Wege aufzeigen, wie der Absolvent einer Mittelschule mit Realschulabschluss, der Gymnasiast oder der Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung bereits nach einer ein- oder zweijährigen Schulzeit die allgemeine Fachhochschulreife und damit die Studierfähigkeit erreichen kann.

Wer bereits seine Berufsausbildung absolviert hat und interessiert an einer Ausbildung an unserer Fachschule für Technik in der Fachrichtung Fahrzeugtechnik ist, wird an diesem Tag ebenso beraten!

Zukünftige Auszubildende oder Interessenten des Berufsgrundbildungs-/Berufsvorbereitungsjahres können sich ebenfalls beraten lassen und bei Rundgängen die Werkstätten besichtigen.

 


Vertretungspläne

Vertreter Tag Std. Fach Lehrer Raum Klasse Mitteilung Art

Zu den Vertretungsplänen

Sie gelangen hier in den passwortgeschützten Bereich unserer Website. Für den weiteren Zugang zu den Vertretungsplänen benötigen Sie den jeweiligen Benutzernamen und ein Passwort (nicht identisch mit Zugangsdaten für den Stundenplan). Als Schüler bzw. Auszubildender erhalten Sie beides über Ihren Klassen- bzw. Fachleiter. Die Aktualisierung der Pläne erfolgt täglich 15:30 Uhr.

Zeugnisse

Alle rund um die Themen "Zeugnisse" und "Abschlüsse" haben wir auf dieser Seite des BSZ Technik Dresden für Dich zusammengestellt: Zweitschrift, Vollmacht, Beglaubigung, Notentransfer, Gebühren.

BSZ TECHNIK DRESDEN

Zeugnisse

 

Anerkennung mittlerer Schulabschluss nach Berufsausbildung § 30 Schulordnung Berufsschule – BSO 
Mittlerer Schulabschluss

Der mittlere Schulabschluss wird Schülern, die noch keinen Realschulabschluss haben, mit dem erfolgreichen Berufsschulabschluss zuerkannt, wenn sie:

  1. auf der Grundlage des Hauptschulabschlusses oder eines diesem gleichwertigen Abschlusses gemäß § 29 Absatz 2 und § 30 Absatz 3 das Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Durchschnittsnote aus allen Zeugnisnoten von mindestens 3,0 oder den qualifizierenden Hauptschulabschluss erworben haben und
  2. in der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung
    a) in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder
    b) in einem Beruf gemäß § 66 des Berufsbildungsgesetzes oder § 42r der Handwerksordnung mit mindestens dreijähriger Ausbildungsdauer
    ein Gesamtergebnis von mindestens „befriedigend“ erzielt haben.

Die Durchschnittsnote gemäß Satz 1 Nummer 1 wird als arithmetisches Mittel aus allen Zeugnisnoten gebildet. Sie ist mit einer Stelle nach dem Komma ohne Rundung anzugeben.

Über den mittleren Schulabschluss wird ein gesondertes Zeugnis nach einem von der obersten Schulaufsichtsbehörde vorgegebenen Muster ausgestellt.

 
Für Schüler des BSZ für Technik "Gustav Anton Zeuner" gilt:

Die Anerkennung muss zeitgleich mit Erhalt des Berufsabschlusses schriftlich und formlos beantragt werden. Bitte vereinbaren Sie vorher telefonisch einen Termin unter 0351/44039288.

Folgende Unterlagen (im Original) sind für die Einzelfallprüfung mitzubringen:

  • formloser Antrag auf "Bestätigung der Gleichwertigkeit der erworbenen Abschlüsse mit der Mittleren Reife"
  • Zeugnis über den Hauptschulabschluss oder den Qualifizierten Hauptschulabschluss
  • Berufsschulabschlusszeugnis in Verbindung mit dem
  • Zeugnis über den erfolgreichen Berufsabschluss (z. B. Prüfungszeugnis der IHK, Gesellenbrief, Facharbeiterzeugnis ect.) 

Download des Formulars 

 

Zweitschrift Zeugnisse

Sie haben Ihr Zeugnis verloren oder es wurde vernichtet?

Dann können wir Ihnen eine Zweitschrift ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk 'Zweitschrift'.

Die Kosten betragen: 5,00 € (Grundgebühr) sowie 0,50 € je Druckseite.

Bitte laden Sie sich das Bestellformular herunter und reichen Sie es ausgefüllt ein.

Download der notwendigen Formulare: 

 

Vollmacht Zeugnisabholung

Zeugnisse werden nicht verschickt. Sollten Sie Ihr Zeugnis nicht persönlich entgegennehmen können, besteht die Möglichkeit, nach telefonischer Absprache mit dem Sekretariat, eine Person mit einer Vollmacht zu beauftragen. Beachten Sie, dass bei Abschluss der Ausbildung alle Lehrbücher abgegeben sein müssen.

Download des Formulars 

 

Antrag zum Notentransfer der Berufsschulnote auf das Abschlusszeugnis

Antrag gemäß § 37 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz bzw. § 31 Abs. 3 Handwerksordnung zur Ausweisung der berufsschulischen Leistungsfeststellung auf dem Zeugnis der Abschlussprüfung bei der zuständigen Stelle (Die Datei enthält auf Seite 2 Ausfüllhinweise)

Download des Formulars