Ausbildung zum Berufskraftfahrer, 3 Jahre
Berufliches Schulzentrum (BSZ) für Technik Gustav Anton Zeuner
01307 Dresden • Gerokstraße 22 • Telefon 0351 440 392 0
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Deine Ausbildung zum Berufskraftfahrer/in

Berufskraftfahrer/innen transportieren Güter in Transport- und Logistikunternehmen sowie im Werkverkehr und befördern Personen im Linien- und Gelegenheitsverkehr. 

BERUFSSCHULE - BSZ TECHNIK DRESDEN

Berufskraftfahrer/in

Berufskraftfahrer/innen finden sowohl Arbeit in der privaten Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst. Sie transportieren Güter in Transport- und Logistikunternehmen sowie im Werkverkehr und befördern Personen im Linien- und Gelegenheitsverkehr. Arbeitstätigkeiten sind Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge, Vorbereiten, Durchführen und Nachbereiten von Beförderungs- und Transportaufträgen sowie der Umgang mit Kunden und Behörden. Die Arbeitsinhalte des Berufskraftfahrer/innen wechseln häufig durch die vielfältigen marktspezifischen Beförderungs- und Transportaufträge. Daher ist ihr Arbeitsalltag geprägt durch unterschiedliche Arbeitszeiten und verschiedene Arbeitsorte.

Ausbildungsdauer

3 Jahre

Ausbildungsinhalte

Allgemeinbildung
Deutsch, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde, Englisch, Sport und Ethik

Berufsbildung
5 Lernfelder, die sich an der Berufspraxis von Berufskraftfahrer/innen orientieren

1. Ausbildungsjahr

  • LF 1 - Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen
  • LF 2 - Befördern und Transportieren
  • LF 3 - Planung, Logistik, Transportoptimierung
  • LF 5 - Fremdsprachige Kommunikation

2. Ausbildungsjahr

  • LF 1 - Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen
  • LF 2 - Befördern und Transportieren
  • LF 3 - Planung, Logistik, Transportoptimierung
  • LF 4 - Fahrzeugtechnische Sicherheit
  • LF 5 - Fremdsprachige Kommunikation

3. Ausbildungsjahr

  • LF 1 - Kontrollieren, Warten und Pflegen von Fahrzeugen
  • LF 2 - Befördern und Transportieren
  • LF 3 - Planung, Logistik, Transportoptimierung
  • LF 4 - Fahrzeugtechnische Sicherheit

Prüfung

  • Zwischen- und Abschlussprüfung in Verantwortung der Industrie- und Handelskammer
  • Die Zwischenprüfung wird in der Regel nach 18 Monaten am Ende des 2. Ausbildungsjahres abgelegt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
  • Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie besteht aus einem praktischen und aus einem schriftlichen Teil. Der praktische Teil der Prüfung beinhaltet ein Fachgespräch.
  • Der Abschluss ist in Verbindung mit dem Berufsabschluss (Prüfung vor der zuständigen Stelle) im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet.