BERUFSSCHULE - BSZ TECHNIK DRESDEN
Kraftfahrzeugmechatroniker/in
In der KFZ-Branche gibt es sehr differenzierte Spezialisierungsrichtungen, daher auch viele verschiedene KFZ-Berufe. Kraftfahrzeugmechatroniker/-innen können grundsätzlich in Handwerks- und Industriebetrieben Arbeit finden. Die wesentlichen Aufgaben als Kraftfahrzeugmechatroniker/in sind das Warten und Reparieren von Fahrzeugen. Dazu gehören u.a. Demontage, Montage, Inbetriebnahme, Diagnose und Instandhaltung von Fahrzeugen und Systemen sowie Komponenten der Hybrid- und Hochvolttechnologien.
Nach der Grundstufe werden die Auszubildenden in ihrem gewählten Schwerpunkt ausgebildet. An unserem BSZ erfolgt die Ausbildung im Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik.

Ausbildungsdauer
AUSBILDUNGSINHALTE
Allgemeinbildung
Deutsch, Wirtschaftskunde, Gemeinschaftskunde, Englisch, Sport und Ethik
Berufsbildung
14 Lernfelder, die sich an der Berufspraxis vom Kraftfahrzeugmechatroniker/in orientiert
1. Ausbildungsjahr
- LF 1 – Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren
- LF 2 – Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austauschen und montieren
- LF 3 – Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen
- LF 4 – Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen
2. Ausbildungsjahr
- LF 5 – Inspektionen und Zusatzarbeiten durchführen
- LF 6 - Funktionsstörungen an Bordnetz-, Ladestrom- und Startsystemen diagnostizieren und beheben
- LF 7 - Verschleiß behaftete Baugruppen und Systeme instand setzen
- LF 8 - Mechatronische Systeme des Antriebsmanagements diagnostizieren
3. Ausbildungsjahr
- LF 9 - Serviceaufgaben an Komfort- und Sicherheitssystemen durchführen
- LF 10 - Schäden an Fahrwerks- und Bremssystemen instand setzen
- LF 11P - Vernetzte Antriebs-, Komfort- und Sicherheitssysteme diagnostizieren und instand setzen
- LF 12P - Fahrzeuge für Sicherheitsprüfungen und Abnahmen vorbereiten
4. Ausbildungsjahr
- LF 13P - Antriebskomponenten reparieren
- LF 14P - Systeme und Komponenten aus-, um- und nachrüsten
RAHMENLEHRPLAN
PRÜFUNG
- Gestreckte Abschlussprüfung in Verantwortung der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer
- Der Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung wird in der Regel nach 18. Monaten am Ende des 2. Ausbildungsjahres abgelegt, Teil 2 am Ende der Ausbildung mit der Prüfung der berufsspezifischen Qualifikationen.
- Teil 2 besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung beinhaltet ein Fachgespräch. Sowohl Teil 1 als auch Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung fließen in das Zeugnis der Handwerkskammer ein.
- Der Abschluss ist in Verbindung mit dem Berufsabschluss (Prüfung vor der zuständigen Stelle) im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet.